Toilettenwagen
Wir vermieten unseren Toilettenwagen. Alle Details zur Ausstattung, Bilder, Mietbedingungen und ein Anfrageformular findest du auf dieser Seite.
Ausstattung
Damenabteil
Das Damenabteil ist mit 3 WC's ausgestattet
Herrenabteil
Das Herrenabteil ist mit 1 WC, sowie 3 Urinalen ausgestattet
Beide Abteile sind ausgestattet mit jeweils
- 2 Mantelhaken
- 1 Papiertuchspender
- 1 Seifenspender
- 1 Waschbecken
- 1 Papierkorb
- 1 Deckenlampe
- 1 Außenlampe
- 1 Treppe
- 2 Geländer an Treppe
- 1 Türschlüssel
Die WC's sind ausgestattet mit jeweils
- 1 WC-Papierhalter
- 1 Reserverollenhalter
Der Toilettenwagen ist zum direkten Anschluss an die Kanalisation geeignet. Mitgeliefert werden Abwasserrohre mit Bögen, Adapter für den Wasseranschluss und ein loses Elektroanschlusskabel.
Es sind keine Klobürsten vorhanden, Seifenspender und Papierhandtuchhalter sind, wenn nicht anders vereinbart, ohne Inhalt.
Anfrage
Mietbedingungen
§1 Anschlüsse
Die Herstellung des Wasser- und Stromanschlusses ist vom Mieter vorzunehmen. Zusätzliche Schläuche und Leitungen hierzu sind vom Mieter zu stellen. Wasser- und Stromverbrauch gehen zu Lasten des Mieters.
§2 Wartepersonal
Der Mieter stellt über die Betriebszeit eine Person zur Überwachung und Reinigung des Wagens bereit. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, entbinden Sie den Musikverein Hochdorf-Schietingen vom Vertrag.
§3 Über-/Rückgabe
Der Toilettenwagen wird in betriebsbereitem, sauberen Zustand gegen Unterschrift übergeben. Die Rückgabe gegen Unterschrift muss in jedem Fall in sauberem Zustand erfolgen. Für Nachreinigung berechnen wir mindestens 25 Euro / Std. Die Mietsache ist nach Vertragsschluss in der darauf folgenden Woche (Montag - Freitag) zurückzugeben. Es sei denn, es wird einvernehmlich eine anderweitige Regelung getroffen. Unterbleibt dies, so wird ein Tag Miete nachberechnet.
§4 Transport/Aufstellung
Transport, Aufstellung, Abbau und Rücktransport, sind vom Mieter vorzunehmen. Beim Transport ist das Nummernschild des Zugfahrzeuges (Schlepper usw.) am Toilettenwagen anzubringen.
§5 Haftung
Be- und Überwachung der Mietsache übernimmt der Mieter ab der Übernahme bis zur Rückgabe. Für die Funktion während der Mietzeit ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Wagen ist nicht versichert. Hierfür ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung durch den Mieter abzuschließen.
§6 Reparaturkosten-Übernahme
Es wird um pflegliche Behandlung der Mietsache gebeten. Der Wagen wird bei Übergabe bzw. Rückgabe auf Schäden überprüft. Festgestellte Schäden, die während der Mietzeit entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerleichen Gesetzbuches.
§7 Rücktritt
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt, egal aus welchen Gründen, hat er dem Vermieter den vollen Mietpreis als Ausfallschaden zu bezahlen, falls eine Weitervermietung nicht möglich ist.